Gewährleistungsbedingungen

Cedima Diamantwerkzeug- und Maschinenbaugesellschaft mbH
Lärchenweg 3
29227 Celle / Germany

Telefon: +49 (0)5141 8854-100
Telefax: +49 (0)5141 8854-111
E-Mail: info@cedima.com
Internet: www.cedima.com

So finden Sie zu uns:
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Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten:
Mo bis Do 7.30 – 16.30 Uhr
Fr. 7.30 – 15.00 Uhr

1. Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft des Gerätes schriftlich angezeigt werden. Ist diese Frist abgelaufen oder wird das beanstandete Gerät in Betrieb genommen und damit gearbeitet, so gilt das Gerät als abgenommen und damit mangelfrei. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Gerätes, schriftlich anzuzeigen.

2. Wir gewährleisten die vertraglich vereinbarte Gebrauchsfähigkeit des von uns gelieferten Gerätes für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät bei dem Käufer angekommen ist. Unabhängig davon gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt, sobald das Gerät unser Werk bzw. Lager verlässt. Eine Herstellergarantie übernehmen wir ausdrücklich nicht. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

3. Verschleißteile unterliegen einer eingeschränkten Gewährleistung. Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschinen einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen. Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert nach der Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung des Herstellers zu warten, einzustellen und ggf. auszutauschen. Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt keine Mängelansprüche. Verschleißteile für Maschinen wie Kernbohr-, Sägemaschinen und Sondermaschinen sowie dazugehörige Baugruppen allgemein (soweit vorhanden):

  • Vorschub- und Antriebselemente wie Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel, Spindeln, Spindelmuttern, Spindellager, Seile, Ketten, Kettenräder, Riemen
  • Führungselemente wie Führungsleisten, Führungsbuchsen, Führungsschienen, Rollen, Lager, Gleitschutzauflagen •Teile des Reversierstarters wie Anwerfseil, Anwerfklinke, Anwerfrolle, Anwerffeder
  • Spannelemente von Schnelltrennsystemen
  • Spülkopfdichtungen
  • Gleit- und Wälzlager die nicht im Ölbad laufen
  • Wellendichtringe und Dichtelemente
  • Reib- und Überlastkupplungen, Bremsvorrichtungen
  • Kohlebürsten, Kollektoren/Anker
  • Hilfs-, Betriebsstoffe
  • Leichtlöseringe
  • Regelpotentiometer und manuelle Schaltelemente
  • Sicherungen und Leuchten
  • Befestigungselemente wie Dübel, Anker und Schrauben
  • Bowdenzüge
  • Lamellen
  • Membranen
  • Zündkerzen, Glühkerzen
  • Energiespeicher •Abdichtbürsten, Dichtgummi, Spritzschutzlappen
  • Filter aller Art
  • Antriebs-, Umlenkrollen und Bandagen
  • Seilschlagschutzelemente
  • Lauf- und Antriebsräder
  • Wasserpumpen
  • Schnittguttransportrollen
  • Bohr-, Trenn- und Schneidwerkzeuge

4. Bei berechtigter Beanstandung können wir nach eigener Wahl das Gerät gebrauchsfähig machen und/ oder gegen Rückgabe des Gerätes Ersatzlieferung vornehmen. Ersetzte Teile bzw. Geräte gehen in unser Eigentum über.

5. Eine Beanstandung ist schriftlich unter Angabe von Maschinennummer, Rechnungsnummer und -datum vorzunehmen.

6. Eine Ausbesserung erfolgt im Lieferwerk. Bei Reparaturarbeiten, die nur nach zwingender vorheriger Zustimmung von uns auf Wunsch des Käufers bei diesem oder bei einem Dritten durchgeführt werden dürfen, trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten des Monteurs und etwaiger Hilfskräfte. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer selbst oder dritte, nicht autorisierte, Personen Eingriffe am Kaufgegenstand vornehmen.

7. Falls der Austausch von Baugruppen oder Bauteilen durch den Käufer oder Dritte ausdrücklich mit uns vereinbart wurde, kann die eventuelle Anerkennung des Gewährleistungsfalles erst nach der Rück-sendung und Überprüfung der beanstandeten Teile durch uns erfolgen.

8. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nur dann das Recht um Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gem. Ziff . 4 trotz Vorliegen eines Mangels verweigern oder eine uns hierzu gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreicht. Bei einem nur unerheblichen Mangel hat der Käufer lediglich ein Minderungsrecht. Im Übrigen ist eine Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen. Für Schadensersatz aufgrund eines Mangels und Mangelfolgeschäden haften wir nicht; es sei denn, diese treten aufgrund von uns zu vertretenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit auf.

9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • fehlerhafte Installation,
  • unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung,
  • dauernde Überlastung, die zu Schäden in den Wicklungen des Ankers und der Feldspule führen,
  • äußere Einwirkungen, z.B. Transportschäden oder Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen,
  • Verwendung von Ergänzungs- und Zubehörteilen, die nicht mit unseren Geräten abgestimmt sind.

10. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: a) fehlerhafte Installation, b) unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung, c) dauernde Überlastung, die zu Schäden in den Wicklungen des Ankers und der Feldspule führen, d) äußere Einwirkungen, z.B. Transportschäden oder Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen, e) Verwendung von Ergänzungs- und Zubehörteilen, die nicht mit unseren Geräten abgestimmt sind.

11. Werden von uns Gewährleistungsansprüche erfüllt, so wird dadurch weder die Gewährleistungsfrist verlängert noch eine neue Gewährleistungsfrist für das Gerät in Lauf gesetzt. Die Gewährleistungsfrist für eingebaute Ersatzteile endet nicht früher und nicht später als die für das Gerät.

12. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.